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Bestattungsarten

Auf den Friedhöfen gibt es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Bestattungsarten. Wenn man bereits einen Wunsch hat, wie man einmal zur Ruhe gebettet werden möchte, so sollte man dies bereits zu Lebzeiten festlegen, oder den nahen Angehörigen mitteilen.

Die Geschichte der Bestattung zeugt zugleich von der Geschichte von Ständen und Wohlstand. Die prunkvollsten Grabstätten sind wohl die ägyptischen Pyramiden, deren Errichtung mehr als viertausend Jahre zurückliegt. Heute noch von Größe und Form des Grabmals auf den gesellschaftlichen Rang des Verstorbenen zu schließen wäre allerdings verkehrt. Mit der Gestaltung des Grabmals werden heute eher die persönlichen Merkmale einer Person hervorgehoben.

Der Umgang mit den Verstorbenen hing über Jahrhunderte eng mit der vorherrschenden Religion zusammen. Global gesehen gibt es zwei wesentliche Bestattungsarten. Das wäre zum einen die Erdbestattung kompletter Leichname und zum andern die Feuerbestattung, auch Kremation oder Verbrennung genannt. Bei Buddhisten und Hindus im asiatischen Raum ist es selbstverständlich, dass der Körper nach dem Ableben verbrannt wird. Andererseits ist eine Einäscherung für orthodoxen Juden und auch Moslems verboten. In christlichen Gemeinschaften galt die Erdbestattung bis ins zwanzigste Jahrhundert als alternativlos, da es als Voraussetzung zur Auferstehung galt. Mit der Aufklärung der Gesellschaft gab es einen Wandel im Umgang mit den Toten. Das weltweit erste Krematorium wurde erst 1876 in Mailand eröffnet. Seitdem stieg der Trend kontinuierlich zugunsten von Feuerbestattungen.

Früher waren meist Kirchen Friedhofsträger. Dies ist mittlerweile, zumindest im heutigen Deutschland, anders. Kommunale Friedhöfe machen ca. zwei Drittel der insgesamt etwa 32.000 Friedhöfe aus. Insgesamt gibt es auf ihnen mehr als 30.000.000 Grabstellen. Jedes Jahr gibt es in Deutschland ca. 930.000 Sterbefälle. Erdbestattungen machen hierbei lediglich 32 Prozent aus. Dem gegenüber stehen 68 Prozent der Verstorbenen, die verbrannt werden. In Deutschland gibt es etwa 4.300 Bestattungsunternehmen, die den Angehörigen der Verstorbenen in dieser schweren Zeit zur Seite stehen.

Moderne Beisetzungsformen haben entscheidenden Anteil zum fortwährenden Trend der Feuerbestattung. Bei Wald- und Baumbestattungen ist eine vorhergehende Einäscherung ebenso Voraussetzung wie bei einer Seebestattung, bei der die Urne im Meer oder einem Fluss versenkt wird. Allesamt zählen diese Bestattungsformen zu den sogenannten Naturbestattungen. Sie eint, dass der Aufwand der Grabpflege gegen Null geht, bzw. bei einer Seebestattung auch komplett wegfällt, da nicht einmal eine Namenstafel angefertigt wird. Solche Namenstafeln werden bei Wald-oder Baumbestattungen verwendet. So wird zwar nicht die exakte Position der Beisetzung markiert, aber trotzdem auf den Verstorbenen aufmerksam gemacht.

Wichtigere Gründe für den hohen Anteil an Feuerbestattungen sind allerdings andere. So kommt es immer öfter vor, dass Angehörige nicht in der Lage sind das Grab regelmäßig zu pflegen. Ist das der Fall, geht die Entscheidung der Angehörigen eher in Richtung Feuerbestattung, da Urnengrabstellen gegenüber Grabstellen für Erdbestattungen deutlich pflegeleichter sind. Der Grund hierfür liegt meist in den vor Ort geltenden Friedhofssatzungen. So sind bei Grabstellen für Urnenbeisetzungen meist komplett Abdeckungen zugelassen, anders als bei Grabstellen für Erdbestattungen, da hier der Verwesungsprozess beeinträchtigt werden könnte. Anonyme Grabstellen in Wald- oder Rasenlage sind hingegen vollkommen frei von jeglichem Pflegeaufwand für die Angehörigen, da diese Flächen von den Mitarbeitern des Friedhofträgers gepflegt werden. Allerdings gilt hier zu beachten, dass klassischer Grabschmuck an solchen Gräbern nicht möglich ist.

Neben diesen Naturbestattungsarten gibt es eine weitere Alternative, bei der für Angehörige keinerlei Pflegeaufwand betrieben werden muss. So gibt es in Deutschland immer mehr Friedhöfe auf denen Kolumbarien, auch Urnenwände oder Urnenkammern genannt, eingerichtet werden. Dabei wird die Urne des Verstorbenen eben nicht im Erdreich beigesetzt, sondern stattdessen oberirdisch beigesetzt werden. Die ersten Kolumbarien wurden vermutlich vor etwa 2.000 Jahren in Rom angelegt. Sie stellten damals eine kostengünstige Variante einer Bestattung dar, welche vor allem für den armen Teil der Bevölkerung und den damaligen Sklaven genutzt wurde. Urnennischen sind in der Bestattungskultur der südlichen Länder stärker verbreitet. Dort wurden sie beispielsweise in das Friedhofsmauerwerk mit eingebaut. Heute bei uns in Deutschland sind Urnenwände meist ergänzend an herkömmlichen Urnengrabfeldern zu finden. Vereinzelt gibt es sie auch in Innenräumen wie Gewölben oder Kellern, dies bildet allerdings eher die Ausnahme. Alle Varianten vereinen einen Fakt in sich, und zwar, dass die beigesetzte Urne fest verschlossen wird. Womit das geschieht, entscheidet die vor Ort geltende Friedhofssatzung. Es werden unterschiedliche Materialien dazu verwendet, von herkömmlichen Stein- und Keramikplatten, welche sich hervorragend beschriften lassen, bis hin zu Glas, bei dem die darinstehende Schmuckurne weiter zu sehen bleibt.

Ein weiterer Grund für die den hohen Anteil der Feuerbestattungen an der Gesamtzahl der Beisetzungen sind die Kosten. Auf Grabstellen für Erdbestattungen werden in der Regel höhere und breitere Grabmäler errichtet. Allerdings gibt es auch bei der Nutzungsgebühr, welche vom Friedhofsträger eingezogen wird, immense Unterschiede von Kremation zur herkömmlichen Erdbestattung. Diese Tatsache gründet darin, dass die Nutzungsdauer einer Urnengrabstelle meist etwa 15 Jahre beträgt, wohingegen die Nutzungsdauer bei Erdbestattungen 25 Jahre oder teilweise darüber hinaus geht.

Regelungen zu Bestattungen sind in Deutschland Ländersache. Dies hat vor wenigen Jahren zu einer kuriosen Neuerung geführt. Generell herrscht in allen Ländern Friedhofszwang, d.h. Bestattungen dürfen nur auf Friedhöfen stattfinden. Eine Ausnahme davon bilden Seebestattungen und seit wenigen Jahren eben auch das Bundesland Bremen. Hier hat eine Änderung im Bestattungsrecht dafür gesorgt, dass Angehörige die Aschen von Verstorbenen auf privaten Grundstücken verstreuen oder bestatten dürfen. Hierbei gibt es jedoch einige Einschränkungen. Um einem möglichen Bestattungstourismus von Beginn an entgegenzutreten, ist die Möglichkeit der Beisetzung auf Privatgrund nur für zuletzt in Bremen lebende Menschen vorgesehen. Sie müssen zudem in irgendeiner Form zu ihren Lebzeiten festgehalten haben, dass sie dies wünschen. Natürlich geht es auch nicht ohne die Zustimmung des Grundstückeigentümers. Es gibt eine zum „Ausstreuen bestimmte Person“, nur sie darf die Urne zum Zweck der Verstreuung der Asche öffnen. Und, weil wir uns in Deutschland befinden, muss sie die zur Totenfürsorge berechtigten Person spätestens zwei Wochen später eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die geltenden Vorgaben eingehalten worden sind und nicht etwa die Urne zu Hause aufbewahrt wird. Dies erlaubt das Land Bremen, genau wie die übrigen Länder, nicht. Dies ist wiederum in Ländern wie der Schweiz, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden ohne weitere Auflagen möglich.

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