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Nachlass

Was bedeutet die Bezeichnung "Nachlass"?

Jeder Verstorbene hinterlässt Vermögenswerte die als Nachlass bezeichnet werden. Auch Schulden können im Nachlass vorhanden sein. Sollte dies der Fall sein, so geht nach dem Todesfall der Nachlass an die Erblasser. Damit Erben Formalitäten regeln können, die im Zusammenhang des Nachlasses stehen, ist oft ein Erbschein nötig. Dieser muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.

Die Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten

Wer als Erblasser sicherstellen möchte, dass nach dem Todesfall der Nachlass in den Besitz bestimmter Personen übergeht, kann das über ein Testament oder einen Erbvertrag regeln.

Regelungen bei Erbausschlagung und fehlenden Erben

Sollte keiner der Erben das Erbe annehmen, so geht der Nachlass auf den Staat über. Das ist auch dann der Fall, wenn der Verstorbene keine Erben und- oder Angehörige hat.

Rechte und Pflichten der Erben

Grundsätzlich besteht für Erben die Möglichkeit der Erbausschlagung. Diese muss in sechs Wochen nach Kenntnisnahme erfolgen. Wird das Erbe angenommen, erbt der Erbnehmer anteilig alle Vermögenswerte (Nachlass) die ihm zustehen. Das betrifft sowohl aktive als auch passive Vermögenswerte. Mit passiven Vermögenswerten sind Schulden gemeint. Es kann also auch vorkommen, dass Erben Verbindlichkeiten, sprich Schulden vermacht werden, zu deren Begleichung sie verpflichtet sind.

Prüfung des Nachlasses auf Schulden

Wenn ein Erbnehmer nicht weiß ob Schulden im Nachlass dabei sind, so kann er eine Prüfung der Erbschaft durch das Nachlassgericht beantragen.  Unter anderem ist dieser dafür verantwortlich, die persönlichen Vermögenswerte der Erbnehmer vom Nachlass zu trennen, sodass diese nicht mit ihrem persönlichen Eigenvermögen für vermachte Schulden haften müssen.

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