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Das Testament

Welche Bedeutung hat ein Testament?

In einem Testament oder letztwilligen Verfügung erklärt eine Person ihren letzten Willen für den Fall ihres Todes. Das Testament kann eine oder mehrere Anordnungen oder letztwillige Verfügungen enthalten, z.B. Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Das Testament ist einer bestimmten Art und Weise zu errichten. Das deutsche Erbrecht kennt die Form des notariellen Testaments und des handschriftlichen Testaments. Eheleute und eingetragene Partner können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten.  Von dem Testament ist das "Dokument" oder "Papier" mittels welchem das Testament errichtet wurde, zu unterscheiden. Wird das Dokument ohne des Willen des Erblassers vernichtet, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit des Testaments bedeutungslos.

Was muss alles in einem Testament enthalten sein?

In einem Testament muss das Datum, Ort und der vollen Name angegeben sein, Außerdem muss die Verfügung klar und detailliert beschrieben werden, um eine falsche Interpretation vorzubeugen.

Wie sinnvoll ist ein Testament?

Um sicher zu gehen, dass alle nach dem Tod das erhalten, was sie sollen, ist das Erstellen eines Testaments sinnvoll. Es schützt bestmöglich vor Enttäuschungen und zeigt zudem, dass sich der Erblasser vor seinem Tod tatsächlich mit dem Erbe intensiv auseinandergesetzt hat.

Was gehört in ein Testament?

- Sie können einen Alleinerben beantragen,  dem der ganze Nachlass zugestellt wird
- Sie können im Testament auch mehrere Erben mit unterschiedlichen Erbanteilen benennen.
- Wenn Sie bestimmte Personen enterben wollen, können Sie das ins Testament schreiben.
- Sie können in Ihr Testament schreiben, dass Sie Ihren nichtehelichen Lebenspartner als Erben einsetzen.

Vermächtnisse

- Sie können per Testament Teile Ihres Vermögens einer wohltätigen Einrichtung vermachen.
- Sie können in Ihr Testament schreiben, dass Sie Geldsummen oder einzelne Gegenstände aus Ihrem Nachlass als Vermächtnis für bestimmte Personen aussetzen.

Rechte und Bedingungen

- Sie können das Erbe per Testament an bestimmte Bedingungen knüpfen  
- Sie können im Testament einen oder mehrere Ersatzerben benennen für den Fall, dass der von Ihnen eingesetzte Erbe bereits vor Ihnen verstirbt oder das Erbe nicht annimmt.  
- Sie können im Testament eine Vor- und Nacherbschaft bestimmen, in diesem Fall geht der Nachlass erst an einen Vorerben (z. B. Ehepartner) und bei dessen Tod oder Wiederheirat an die Nacherben (z. B. Ihre Kinder).
- Sie können in Ihrem Testament beliebigen Personen bestimmte Rechte einräumen wie zum Beispiel Wohnrecht auf Lebenszeit in einer Immobilie.  

Was gehört nicht in ein Testament?

Auch wenn man seinen ‘’letzten Willen’’ in das Testament verdeutlicht, gibt es hierzu Regelungen. Dazu zählen die Patientenverfügung und Ihre Bestattungsverfügung. Hinterlegen Sie diese Unterlagen an einem Ort, wo sie leicht gefunden werden können, und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber.  

Welche Art von Testamenten gibt es?

Es gibt im deutschen Erbrecht verschiedene Möglichkeiten (Einzeltestament) oder mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie beim Notar einen Erbvertrag als Alternative zum Testament verfassen.

Einzeltestament

Das Einzeltestament wird vom Erblasser allein erstellt beziehungsweise nur mit Hilfe eines Notars. Der Vorteil für den Erblasser besteht darin, dass er in einem Einzeltestament nach Belieben über seinen Nachlass verfügen, Erben einsetzen und Personen enterben kann. Er kann den Inhalt seines Testaments jederzeit anpassen oder komplett widerrufen und ein neues Testament schreiben, ohne sich darüber mit anderen abzusprechen. Darüber hinaus bleibt der Inhalt des Testaments, wenn er das wünscht, nur dem Erblasser alleine bekannt. Die Erben erfahren dann erst nach dem Tod des Erblassers von den Bestimmungen im Testament.

Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament wird von beiden Ehepartnern verfasst und erstellt. Jeder kann jederzeit Änderungen am Testament vornehmen oder zu widerrufen ohne Besprechung. Sobald jedoch ein Partner stirbt, kann der andere das Testament nicht mehr ändern. Beide Erblasser sind also nach dem Tod ihres Partners fest an ihre Verfügungen im Ehegattentestament gebunden.

Berliner Testament

Bei einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als alleinige Erben ein. Aus diesem Grund ist es auch einer der bekanntesten Testamente.

Erbvertrag

Eine Alternative zum Testament ist der Erbvertrag. Genau wie ein notarielles Testament wird der Erbvertrag vor einem Notar errichtet. Er hat im deutschen Erbrecht dieselbe bindende Wirkung wie ein Testament und kann die gleichen Verfügungen oder Verpflichtungen wie ein Testament enthalten. Ein Erbvertrag kann nicht einseitig geändert oder widerrufen werden. Um Änderungen vorzunehmen, müssen beide Partner einstimmen. Anordnungen aus einem Erbvertrag machen ein vorher geschriebenes Testament ungültig. Sie können auch durch ein später verfasstes Testament nicht aufgehoben werden.

Form und Vorschriften

- Ein privates Testament muss vom Erblasser persönlich und vollständig handschriftlich verfasst werden. Sollte das Testament mit dem Computer oder mit einer Schreibmaschine verfasst wurden sein so ist dies nicht rechtskräftig. Ein handschriftliches Testament dient zur Feststellung der Identität des Verfassers. Der Erblasser muss das Testament am Ende des Dokuments unterzeichnen, vorzugsweise mit Vor- und Nachnamen. Auch eine Unterschrift mit Spitz- oder Kosenamen ist zulässig, solange sich die Identität des Unterzeichners durch das Testament eindeutig zuordnen lässt.
- Eine Überschrift wie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ ist zulässig, aber nach dem Erbrecht nicht erforderlich. Ort und Datum ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ist es empfehlenswert, um gegebenfalls zu klären welches Testament zuletzt erfasst wurde. (falls Neuerungen oder Widersprüche eintreffen) Zeugen sind für die Errichtung eines handschriftlichen Testaments nicht erforderlich.
- Um ein privates oder handschriftliches Testament zu verfassen, müssen Sie volljährig sein.

Sonderfall gemeinschaftliches Testament

Im Unterschied zum Einzeltestament muss ein privates gemeinschaftliches Testament nicht von beiden Erblassern verfasst und unterzeichnet werden. Es reicht aus, wenn Sie oder Ihr Ehepartner das Testament schreiben und beide das Testament unterzeichnen.

Vorteile des handschirftlichen Testaments

- Ein privatschriftliches Testament ist einfach und kostenlos zu erstellen.
- Es sind keine Zeugen erforderlich, damit das handschriftliche Testament gültig ist.
- Ein handschriftliches Testament kann jederzeit geändert oder vernichtet werden.
- Der Inhalt eines eigenhändigen Testaments kann vollständig geheim bleiben, weil es nicht einmal einem Notar vorgelegt werden muss.

Nachteile eines eigenhändigen Testaments

Ein privates Testament kann leichter gefälscht werden oder verloren gehen als ein notariell verfasstes und sicher beim Nachlassgericht verwahrtes Testament. Ohne einen Notar oder Prüfer können später können Formfehler und/oder missverständliche Formulierungen ausgelegt werden.

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