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Überführung

Unter einer Überführung stellen sich die meisten Menschen das Bild einer Brücke vor. In diesem Sinne trifft dies auch zu, denn der Transportprozess stellt eine Brücke zwischen dem Ableben und der nachfolgenden Beerdigung dar. Grundsätzlich lässt sich der Begriff der Überführung durch den Transport vom Leichnam durch den Bestatter definieren. Hierbei werden alle Fahrten zusammengefasst, bei denen der Bestatter den Leichnam transportiert. Ein Leichnam wird immer mindestens zweimal überführt, nämlich vom Sterbeort zum geeigneten Ruheort, beispielsweise einer Kühleinrichtung, diese befinden sich oft in den Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens. Anschließend erfolgt der Transport vom Bestatter hin zur Beisetzungsstätte. In Einzelfällen ist es möglich das zwischen diesen beiden Überführungen noch weitere anfallen, zum Beispiel zum Krematorium oder zur Rechtsmedizin. Mit diesem Prozess fällt auch eine Menge Planung an und es gibt einige Regeln die beachtet werden wollen.

Zuallererst ist es wichtig zu wissen wer dazu befugt ist ihren Angehörigen zu transportieren. Dem Bestattungsgesetz zufolge dürfen dies nur offizielle Bestatter und Überführungsunternehmen, Privatpersonen ist dies also nicht erlaubt. Sobald der Verstorbene sich in einem Sarg befindet, darf der Transport ausschließlich mit einem Bestattungskraftwagen oder Leichenwagen erfolgen, welche beide speziell auf diesen Transport ausgelegt sind. Erst wenn der Tod des Verstorbenen eindeutig von einem Arzt festgestellt wurde und ein Totenschein ausgestellt ist, darf der Transportprozess vollzogen werden.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass je nach Bundesland verschiedene Fristen gelten, innerhalb welcher der Verstorbene vom Ort des Sterbens in die Räumlichkeiten des Bestatters überführt werden muss. Auf diese Weise haben Angehörige ausreichend Zeit sich zu verabschieden. Ist der Sterbefall zu Hause, im Hospiz oder im Heim eingetreten, so muss eine Abholung zwischen 24 und 48 Stunden stattfinden. In Sachsen beträgt diese Frist nur 24 Stunden, in Thüringen hingegen 48 Stunden. Die restlichen Bundesländer fordern eine Abholung innerhalb 36 Stunden. Für die Übergangszeit vom Tod bis zur Abholung durch den Bestatter verweilen die Verstorbenen in den Kühlzellen von Krankenhäusern, falls sie dort verstorben sind.

Der Ablauf einer Überführung ist stets gleich. Die fristgerechte Abholung hat hier große Priorität, ganz unabhängig von der späteren Bestattungsart. Zunächst wird der Verstorbene, sofern es die örtlichen Zustände zulassen, in einem zuvor ausgewählten Sarg gebettet und in den speziellen Überführungswägen zum Bestattungsinstitut gebracht. Falls die Angehörigen noch keinen Sarg ausgesucht haben, stellt dies auch kein Problem dar, denn so verwendet der Bestatter einen einfachen Kremationsarg für die Überführung, sodass diese regelkonform stattfinden kann. Im Bestattungsinstitut angekommen folgt eine hygienische Totenversorgung sowie die Kühlung des Leichnams bis zur Beerdigung.

Eine wichtige Rolle für den Ablauf spielen ebenfalls die verschiedenen Bestattungsarten, wie Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder Baumbestattung. Aus diesem Grund variiert die Distanz zwischen den einzelnen Stationen ebenso wie der jeweilige Aufenthalt dort.  
Bei der gängigsten Form, der Erdbestattung, überführt der Bestatter den Leichnam am Tag der Beerdigung zum entsprechenden Friedhof. Hier sind also nur zwei Fahrten nötig. Bei allen anderen Methoden der Bestattung fällt zusätzlich die Fahrt zum Krematorium an, wo die Einäscherung stattfindet. Anschließend folgt der Transport von dort zum jeweiligen Friedhof.  
Auch nach der abgeschlossenen Beerdigung kann nochmals eine Überführung stattfinden, dies kommt aber äußerst selten vor. Dennoch ist es möglich, beispielsweise wenn eine Umbettung nötig ist. Dies ist dann der Fall, wenn möglicherweise der Friedhof umstrukturiert wird und somit auch der Leichnam verlegt werden muss. Ein anderer Grund kann die Exhumierung sein, hier findet die Ausgrabung des Leichnams statt, zum Beispiel um laufende Ermittlungen zu unterstützen, dafür ist aber eine explizite Anordnung eines Staatsanwalts nötig.

Eine sehr komplexe Art der Überführung ist die internationale Totenüberführung.  
Wenn ein Todesfall beispielsweise während des Urlaubs eintritt, die Bestattung jedoch im Herkunftsland stattfinden soll, so ist eine Überführung aus dem Ausland nötig. Für die Überquerung von Landesgrenzen müssen hierbei oft zusätzliche Dokumente vorgelegt werden. Des Weiteren unterscheidet sich dies von Land zu Land stark, deshalb können über den genauen Ablauf und die Dauer dieser Auslandsüberführung keine genauen Angaben gemacht werden.

Auch wenn solch ein Vorgang vom Europäischen Übereinkommen innerhalb von Europa festgelegt ist, kann es zu Ausnahmen und Abweichungen kommen. Dabei können zu den allgemein gültigen Regeln noch spezifische gesetzliche Vorgaben des jeweiligen Landes hinzukommen. So können detaillierte Bestimmungen wie die Sarggröße oder der Abstand einzelner Sargnägel von Belang sein.
Einige der grundsätzlichen Regeln lauten, dass unabhängig von dem Transportart in den Holzsarg ein luftdicht verschlossener Zinkbehälter eingesetzt werden muss, welcher beispielsweise im Flugzeug für den Druckausgleich sorgt, welcher über ein Ventil erfolgt. Außerdem wird eine Einbalsamierung des Verstorbenen gefordert, damit die Verwesung aufgehalten wird und der Verstorbene übergangsweise konserviert ist. Auf diese Weise ist es den Angehörigen später möglich sich von ihren Geliebten auch bei offenem Sarg zu verabschieden. Letztlich ist auch das Mitführen des amtlichen Leichenpasses stets Pflicht. Dieser wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde vor Ort ausgestellt und beinhaltet neben persönlichen Daten des Verstorbenen auch die Todesursache. Hiermit wird das ordnungsgemäße Einsargen durch den Bestatter bestätigt, als auch die Tatsache, dass keine gesundheitlichen Risiken vorliegen.

Zugelassene Transportmittel sind der Leichenwagen, der Zug, Flugzeug und Schiff. Bei Ländern außerhalb von Europa ist der Transport per Flugzeug außerdem Pflicht. Eine unkomplizierte Überführung wäre die Überführung einer Urne, da diese meist per Post an den gewünschten Zielort geschickt wird. Hier ist zu beachten, dass dies nur bei einer Feuer-, See- oder Baumbestattung möglich ist und die Kremation bereits erfolgt sein muss.

Nun folgen die Dokumente, welche bei einer Überführung ins Ausland eine relevante Rolle spielen.  
In der Regel handelt sich es hierbei um zwei Dokumente. Als erstes die internationale Sterbeurkunde und als zweites der bereits erwähnte Leichenpass. Dieser Leichenpass ist mehrsprachig und beinhaltet Todesursache, persönliche Daten und Angaben zur Beförderungsart zu dem Zielort. Diesen erhalten sie meist beim zuständigen Standesamt, die Kosten hierfür variieren je nach Gemeinde.  
Zur Beantragung des Leichenpass sollten sie dabei haben:  
Totenschein mit Angabe der Todesursache, die Sterbeurkunde, eine ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit einer internationalen Überführung und die Bestätigung für das korrekte Einsargen durch den Bestatter.  
Halten sie diese Vorgaben nicht ein, kann eine Umsargung die Folge sein, zusätzlich können juristische Konsequenzen wie Geldstrafen folgen.

Letztendlich spielen auch die Kosten eine große Rolle, sowohl im Inland als auch im Ausland.  
Im Inland richten sich diese Kosten nach Entfernung und Überführungsart. Grundsätzlich gilt:  
Je länger der Weg, desto höher die Kosten. Außerdem ist eine Sargüberführung stets teurer als der Versand einer Urne. Deutlich höhere Kosten gehen mit dem Transport des Verstorbenen ins Ausland einher. Grund dafür sind die besonderen Dokumente und die tendenziell längeren Distanzen. Einen genauen Preis zu nennen ist jedoch nicht möglich.

Ein guter Rat ist es, sich bei dem gesamten Vorgang und allen aufkommenden Fragen an einen professionellen Bestatter zu wenden, der sie bei allen Fragen rund um Kosten, Planung und Ablauf bestens informiert und unterstützt.  

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