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Vorsorgevollmacht

Ein Vorsorgevollmacht ermöglicht es, dass eine bestimmte Person Vertretungshandlungen im Falle einer Urteilsunfähigkeit vornehmen kann. Die Vertretungshandlungen beschränken sich auf administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten und haben die Interessen der auftraggebenden Person zu wahren.

Das wichtigste in Kürze

- Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede handlungsfähige Person sicherstellen, dass im Fall einer Urteilsunfähigkeit Personen ihres Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten in den drei Bereichen Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr für sie erledigen können.
- Falls eine Patientenverfügung vorhanden ist, sollte im Vorsorgeauftrag erwähnt werden, dass sie dem Vorsorgeauftrag vorgeht.
- Besprechen Sie den Inhalt des Vorsorgeauftrags mit der beauftragten Person und den Angehörigen.
- Ein Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn die verfassende Person urteilsunfähig ist. Ein Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert werden.
- Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag an einem einfach auffindbaren Ort auf. Die Behörde wird das Original verlangen. Der vertretenden Person kann eine Kopie ausgehändigt werden mit dem Hinweis, wo das Original zu finden ist.
- Erstellen Sie eine Liste mit allen wichtigen Dokumenten und halten Sie fest, wo sich diese befinden. Sie erleichtern damit der beauftragten Person die Ausführung des Mandats.

Im Vorsorgeauftrag können Sie die Vertretungspersonen und deren Kompetenzen in folgenden Lebensbereichen regeln:

Personensorge (persönliche Angelegenheiten) Die Personensorge bezieht sich auf die persönlichen und alltäglichen Angelegenheiten, insbesondere die Unterbringung, Behandlung, Betreuung und Pflege. Darunter fallen beispielsweise Entscheide über medizinisch-pflegerische Maßnahmen sowie über den Eintritt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen. Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie selbstbestimmt festlegen, wer für Sie entscheiden wird, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. In einer Patientenverfügung können Sie detaillierte medizinische Maßnahmen oder Behandlungen festhalten. Sie sollten im Vorsorgeauftrag erwähnen, dass eine allfällige Patientenverfügung dem Vorsorgeauftrag vorgeht.

Vermögenssorge (finanzielle Angelegenheiten) Die Verwaltung des Vermögens und des laufenden Einkommens werden in der Vermögenssorge geregelt. Dazu gehören auch die Wahrung von finanziellen Interessen und das Bezahlen von Rechnungen. Hier können Sie auch festhalten, ob der Erwerb, die Belastung oder die Veräußerung von Grundeigentum durch die beauftrage Person vorgenommen werden dürfen.

Rechtsverkehr (rechtliche Angelegenheiten)

Die beauftragte Person übernimmt die Vertretung in Ihrem Sinn gegenüber Behörden, Banken oder Privatpersonen und kann für Sie Verträge abschließen oder kündigen sowie weitere administrative Angelegenheiten erledigen.

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